Wie ein Hautschutzplan aufgebaut ist, warum Schutz vor der Arbeit wichtiger ist als Reinigung danach und was die TRGS 401 verlangt.
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Sie entstehen selten durch einen einzelnen Vorfall, sondern durch die tägliche Summe: Öl, Kühlschmierstoff, Lösemittel, Feuchtarbeit im Handschuh und mehrmals tägliches scharfes Waschen. Irgendwann ist die Hautbarriere aufgebraucht, und was dann anfängt, geht nicht mehr von allein weg.
Der Fehler in vielen Betrieben liegt in der Reihenfolge: Es wird viel Aufwand in die Reinigung nach der Arbeit gesteckt und keiner in den Schutz davor.
Ein Schutzschaum oder eine Schutzcreme wird auf die saubere, trockene Haut aufgetragen, bevor die Arbeit beginnt. Der Film legt sich in die Hautfalten und erschwert es Öl, Ruß und Farbe, tief in die Poren einzudringen. Zwei Effekte: Die Haut wird weniger belastet, und der Schmutz lässt sich hinterher mit deutlich weniger Aufwand entfernen — was wiederum die Reinigung schonender macht.
Wichtig ist die Einordnung: Ein Hautschutzmittel reduziert die Belastung, es hält sie nicht ab. Es ersetzt weder technische und organisatorische Schutzmaßnahmen noch geeignete Handschuhe — die TRGS 401 stellt das ausdrücklich klar.
Ein nicht fettender, silikon- und fettfreier Film ist dabei wichtig, damit der Griff sicher bleibt und keine Rückstände auf Werkstücke gelangen, die später lackiert oder verklebt werden.
So mild wie möglich, so stark wie nötig. Für die grobe Verschmutzung eine Handwaschpaste mit natürlichen Reibekörpern und rückfettenden Bestandteilen. Was in der Werkstatt nichts zu suchen hat, sind Lösemittel, Benzin oder Bremsenreiniger zur Handreinigung — sie entfetten die Haut vollständig und sind einer der schnellsten Wege in ein Ekzem.
Wo kein Waschbecken ist — im Servicefahrzeug, auf der Baustelle, am Kundenstandort — sind vorgetränkte Industrietücher die praktikable Lösung.
Eine Pflegecreme am Schichtende hilft der Hornschicht, sich zu regenerieren. Das ist der Teil, der am häufigsten weggelassen wird, und der über Jahre den Unterschied macht.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, wenn Beschäftigte Hautkontakt mit Gefahrstoffen haben. Die TRGS 401 konkretisiert das: Sie ist selbst kein Gesetz, wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Regelmäßige Feuchtarbeit ab etwa zwei Stunden je Schicht gilt darin als relevante Belastung, ab etwa vier Stunden als hohe. Aus der Beurteilung wird ein Hautschutzplan abgeleitet, der sichtbar am Waschplatz aushängt und für jede Tätigkeit konkret nennt: welches Schutzmittel, welche Reinigung, welche Pflege.
Die Mittel stellt der Betrieb bereit. Ein Plan an der Wand, zu dem der passende Spender fehlt, erfüllt seinen Zweck nicht.
Handschuhe schützen mechanisch und chemisch, aber im dichten Handschuh entsteht Feuchtarbeit — die Haut weicht auf und wird durchlässiger. Deshalb: Tragezeiten begrenzen, Handschuhe innen trocken halten, bei längeren Einsätzen wechseln. Für die meisten mechanischen Arbeiten ist ein atmungsaktiver, nitrilbeschichteter Strickhandschuh die bessere Wahl als ein vollbeschichteter.
Vor Arbeitsbeginn auf saubere, trockene Haut — und erneut nach jeder Handwäsche, weil der Film dabei abgetragen wird. Nach der Arbeit ist eine Pflegecreme das richtige Mittel, kein Schutzmittel.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine Gefährdungsbeurteilung bei Hautkontakt mit Gefahrstoffen. Die TRGS 401 konkretisiert daraus den Hautschutzplan: aushängen, Mittel bereitstellen, unterweisen. Sie ist selbst kein Gesetz, entfaltet aber Vermutungswirkung — wer sie einhält, erfüllt die Anforderungen der Verordnung.
Nein. Lösemittel und Bremsenreiniger entfetten die Haut vollständig und zerstören die Barriereschicht. Für grobe Verschmutzung sind Handwaschpasten mit Reibekörpern und rückfettenden Bestandteilen vorgesehen.
Sie schützen vor Kontakt, erzeugen im dichten Handschuh aber Feuchtarbeit: Die Haut weicht auf und wird durchlässiger. Tragezeiten sollten begrenzt und die Handschuhe innen trocken gehalten werden. Umgekehrt gilt: Ein Hautschutzmittel ersetzt den Handschuh nicht.
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